Abfallbeauftragter
In Betrieben mit mehr als 100 Arbeitnehmern ist ein fachlich qualifizierter Abfallbeauftragter
zu bestellen.
Unter dem Begriff Betrieb iSd § 11 werden Produktions-
(inklusive Be- und Verarbeitungsbetriebe), Handels- und Dienstleistungsbetriebe
(inklusive öffentliche Einrichtungen) verstanden.
Konkret lauten die Aufgaben des Abfallbeauftragten:
- Überwachung der Einhaltung der den Betrieb betreffenden abfallrechtlichen
Rechtsvorschriften und darauf beruhender Bescheide und den Betriebsinhaber
über seine Wahrnehmungen, insbesondere über festgestellte Mängel zu informieren - Hinwirkung auf eine sinnvolle Organisation der Umsetzung der den Betrieb
betreffenden abfallrechtlichen Vorschriften - Beratung des Betriebsinhabers über alle den Betrieb betreffende abfallwirtschaftliche
Fragen, einschließlich der abfallwirtschaftlichen Aspekte bei der Beschaffung - Darstellung der Kosten der Abfallbehandlung und der Erlöse der Altstoffe im Zuge der
Erstellung oder Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes










