Umwelttechnik - Abfallwirtschaft
Nach jeder bestmöglichen Verwertung bleiben immer Abfälle zur Endlagerung übrig.
Die Deponie stellt das letzte Glied der Entsorgungskette dar. Auf Grund ständig steigender Abfallmengen gewinnen Deponieanlagen mehr und mehr an Bedeutung.
Die Abfallwirtschaft erfordert daher ein modernes Management, sozial, ökonomisch, ökologisch.
Deponieanlagen
Deponietechnik und Deponiebetrieb stellen fachliche Anforderungen an den Deponiebetreiber.
Beginnend bei der
- Standortauswahl, über die
- Erstellung von Einreichunterlagen und
- sorgfältige Einrichtung der Deponieanlage, bis hin zur
- Ausführungsüberwachung (Deponieaufsicht)



Abfallwirtschaftskonzept
Die Abfallwirtschaft - ökonomisch und ökologisch geführt - bedarf Umsicht.
Gesetzliche Bestimmungen stellen dazu Richtlinien auf.
So ist für Anlagen (sind alle örtlich gebundenen Einrichtungen), bei denen Abfälle anfallen und in denen mehr als 20 ArbeitnehmerInnen beschäftigt sind, ein Abfallwirtschaftskonzept zu erstellen und bei einer wesentlichen, abfallrelevanten Änderung, mindestens alle 5 Jahre, fortzuschreiben.
Gesetzliche Bestimmungen stellen dazu Richtlinien auf.
So ist für Anlagen (sind alle örtlich gebundenen Einrichtungen), bei denen Abfälle anfallen und in denen mehr als 20 ArbeitnehmerInnen beschäftigt sind, ein Abfallwirtschaftskonzept zu erstellen und bei einer wesentlichen, abfallrelevanten Änderung, mindestens alle 5 Jahre, fortzuschreiben.
Auf folgende Inhalte muss das Abfallwirtschaftskonzept Bedacht nehmen:
- Angaben über die Branche und Zweck der Anlage und eine Auflistung sämtlicher Anlagenteile
- Verfahrensbezogene Darstellung des Betriebes
- Abfallrelevante Darstellung des Betriebes
- Organisatorische Vorkehrungen zur Einhaltung abfallwirtschaftlicher Rechtsvorschriften
- Abschätzung der zukünftigen Entwicklung
Abfallbeauftragter
In Betrieben mit mehr als 100 Arbeitnehmern ist ein fachlich qualifizierter Abfallbeauftragter
zu bestellen.
Unter dem Begriff Betrieb iSd § 11 werden Produktions- (inklusive Be- und Verarbeitungsbetriebe), Handels- und Dienstleistungsbetriebe (inklusive öffentliche Einrichtungen) verstanden.
zu bestellen.
Unter dem Begriff Betrieb iSd § 11 werden Produktions- (inklusive Be- und Verarbeitungsbetriebe), Handels- und Dienstleistungsbetriebe (inklusive öffentliche Einrichtungen) verstanden.
Konkret lauten die Aufgaben des Abfallbeauftragten:
- Überwachung der Einhaltung der den Betrieb betreffenden abfallrechtlichen
Rechtsvorschriften und darauf beruhender Bescheide und den Betriebsinhaber
über seine Wahrnehmungen, insbesondere über festgestellte Mängel zu informieren - Hinwirkung auf eine sinnvolle Organisation der Umsetzung der den Betrieb
betreffenden abfallrechtlichen Vorschriften - Beratung des Betriebsinhabers über alle den Betrieb betreffende abfallwirtschaftliche
Fragen, einschließlich der abfallwirtschaftlichen Aspekte bei der Beschaffung - Darstellung der Kosten der Abfallbehandlung und der Erlöse der Altstoffe im Zuge der
Erstellung oder Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes